Gewässerentwicklungskonzept für die Gewässer III. Ordnung
1 Einführung
1.1 Anlass und Zweck des Vorhabens
Die Unterhaltungspflicht von Gewässern III. Ordnung liegt in Bayern bei den Gemeinden bzw. Wasser- und Bodenverbänden.
Das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für die Gewässer III. Ordnung ist eine Arbeitshilfe für die Unterhaltspflichtigen, um die Gewässerunterhaltung möglichst zielgerichtet, wirtschaftlich und gewässerverträglich ausführen zu können. Es ist die Grundlage für die Lenkung von Ausbau- und Unterhaltungsmaßahmen, um die Gewässersysteme mit ihren Auen durch ein Minimum an steuernden Maßnahmen zu erhalten, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen.
Das GEK ist die Voraussetzung für die Förderung von Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen durch den Freistaat Bayern.
Die im Dezember 2000 in Kraft getretene Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (Richtlinie 2000/60/EG) fordert, dass alle Oberflächengewässer nach Möglichkeit bis 2015 – spätestens bis 2027 - einen guten ökologischen und chemischen Zustand erreichen müssen. Die Gemeinden sind als Unterhaltungspflichtige für die Umsetzung der WRRL bei den Gewässern III. Ordnung verantwortlich. Die im GEK festgelegten Maßnahmen sind der Fahrplan für das Erreichen des geforderten guten Gewässerzustandes aller Oberflächengewässer.
1.2 Vorhabensträger
Das vorliegende Gewässerentwicklungskonzept (GEK) wurde für ausgewählte Gewässer in der Gemeinde Röckingen aufgestellt.